Kostenerstattung:Private Krankenkassen teilweise bis ganzBeihilfeberechtigte Personen (Beamte, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Mitarbeiter der kath. oder evang. Kirche teilweise bis ganzDeutsche Post Telekom teilweise bis ganzBetriebskrankenkassen teilweiseZusatzversicherungen teilweise bis ganzEs lohnt sich auf jeden Fall bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen oder auch zu überprüfen, ob der Arbeitgeber eine Zusatzversicherung für Sie abgeschlossen hat.Als Abrechnungsgrundlage gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985).Sie müssen für einen Behandlungstermin 1 – 1 ½ Std. einplanen.Die Kosten hierfür betragen zwischen 60 - 80 Euro.