Kostenerstattung:
Private Krankenkassen teilweise bis ganz
Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Mitarbeiter der kath. oder evang. Kirche teilweise bis ganz
Deutsche Post Telekom teilweise bis ganz
Betriebskrankenkassen teilweise
Zusatzversicherungen teilweise bis ganz
Es lohnt sich auf jeden Fall bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und zu überprüfen, ob der Arbeitgeber eine Zusatzversicherung für Sie abgeschlossen hat.

Als Abrechnungsgrundlage gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985).

Sie müssen für einen Behandlungstermin 1 – 1 ½ Std. einplanen.
Die Kosten hierfür betragen zwischen 50 - 70 Euro.
Injektionen mit Eigenblut oder Neuraltherapie sind kürzere Behandlungseinheiten und entsprechend günstiger.